Wahlleitung (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 06.10.2014, 22:30 (vor 4398 Tagen) @ Salto

Folgende Situation: Der SBV (selbst nicht schwerbehindert)lädt zur Wahlversammlung ein. Da er nicht wahlberechtigt ist, darf er nicht teilnehmen auch wenn er wieder kandidieren möchte. Wer leitet denn die Versammlung? Der Kandidat kann doch erst nach einem Vorschlag an dieser Versammlung teilnehmen oder?

Da bringst du einiges durcheinander.
Die SBV lädt ein und eröffnet die Wahlversammlung.
Anschließend wird als erstes ein Wahlleiter gewählt. Sie kann sich selbst oder einen anderen Kollegen vorschlagen.
Auch wenn ein anderer Wahlleiter wird darf die SBV dableiben.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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