Notwendigkeit einer Schulung? (Seminare / Fortbildung)

blühmchen, Niedersachsen, Wednesday, 08.10.2014, 17:38 (vor 3492 Tagen)

Hallo liebe Forenmitglieder,

wie bereits in einem anderen Beitrag erwähnt, gestaltet sich der Umgang mit dem neuen Niederlassungsleiter als sehr schwierig.

vor vier Jahren habe ich die drei Grundlagenseminare der SBV besucht als Stellvertreter. Erst im Dezember 2013 bin ich als Vertrauensperson nachgerückt, als der Amtsinhaber das Amt niedergelegt hat. Nun wollte ich das SBV I besuchen um mich wieder auf den aktuellen STand zu bringen.

Der Niederlassungsleiter hat mir rundheraus gesagt, dass es nicht nötig wäre da ich dieses seminar ja schon besucht hätte.

((Wer bereits seit langen Jahren dieses Amt inne hat, wird es schwer haben, zu begründen, warum er sich dann noch in die Grundlagen der eigenen Tätigkeit einarbeiten muss.)) So zu lesen in den Hilfen A-Z. Den Fakt an sich bestreite ich auch nicht. Doch meine Frage jetzt, wie defniert man lange Jahre? Fallen da meine vier Jahre schon mit drunter?

Im Moment bin ich sehr verunsichert bzgl. des Umgangs mit dem AG und hoffe echt, dass sich das normalisiert.

Vielen Dank!


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