Notwendigkeit einer Schulung? (Seminare / Fortbildung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 14.10.2014, 15:57 (vor 3486 Tagen) @ blühmchen

Hallo Blümchen,
Nach nur 4 Jahren das SBV-1 Seminar zu wiederholen ist schon außergewöhnlich.

Du musst immer davon ausgehen, dass du im Zweifelsfall einem Richter die Notwendigkeit darlegen musst.

Diese für das SBV-1 in deinem Fall zu begründen ist schwer.

Ich kann aber deinen Wunsch nachvollziehen, denn als Stelli ist man doch nicht so oft mit der Problematik konfrontiert.

Besser wäre m.E. ein Fresh Up Seminar. Dieses lässt sich auch begründen.

Viel Erfolg!

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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