tja SBV - was nun - was tun ..?.. (Wahlen)
Hallo,
nur eines zu den beiden vorherigen Aussagen.
Um seine gesetzlichen Rechte in Anspruch zu nehnn, muss man NICHT BITTEN! Also, ja dem AG ggf einen "netten" Brief schreiben und auf die Rechts-/Gesetzeslage hinweisen. Auch, dass man diese Rechte nun im Rahmen des Gesetzes wahrnehmen wird. Besser aber dieses alles in einen vertrauensvollen Gespräch. Hier auch nicht nur mit dem AG sondern auch mit dem hier zuständigen Beauftragten des AG gem § 98 SGB IX. Denn dieser ist hier auch in der Pflicht und daher sollte man diesen hier auch auffordern, diesen nachzukommen. Beiden "Partnern im Mandat" erklären, dass man selbstverständlich vertrauensvoll im Rahmen des Gesetzes zusammen arbeiten möchte.
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mfg Monica