tja SBV - was nun - was tun ..?.. (Wahlen)
Hallo,
im Gegensatz zu manchen meiner Vorschreiber bin ich schon der Meinung, daß eine Grundvoraussetzung für erfolgreiche SBV-Arbeit ist, notwendige Konflikte auch - falls notwendig - zu Ende zu führen. Das schließt die "Brechstange" Rechtsmittel auch ein.
Und wenn das von der SBV einmal "geklärt" ist, wirst Du wahrscheinlich weniger Konflikte ausfechten müssen, als du befürchtest.
Ich sage dir das ausdrücklich als jemand, der in 10 Jahren nur einmal - ganz am Anfang - vor das ArbG mußte. Seitdem testet der AG zwar immer mal wieder, gibt dann aber doch letztendlich klein bei.
Du wärst also nicht die erste SBV, die von ihrem AG am Anfang "ausgetestet" wirst in Bezug auf Konsequenz und Durchsetzungsvermögen.
Als SBV bittest Du - wie schon geschrieben - nicht, sondern stellst die Erforderlichkeit fest - sowohl was Ausstattung als auch Schulung angeht - und teilst das Deinem AG mit.
Wenn der AG nicht reagiert, kommt halt sehr schnell der Zeitpunkt, wo die SBV mit formalen Mitteln - schriftlich, mit Zugangsnachweis, mit Fristsetzung, Hinweis auf rechtliche Grundlagen und Rechtsmittel etc. bestimmter auftreten muß und den Konflikt auch zu Ende bringen muß, wenn die SBV nicht als Bettvorleger landen will - alles andere ist unangemessener Weichspüler und hat mit Interessenvertretung wenig zu tun.
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&Tschüß
Wolfgang