allemeine anfrage kündigung (Kündigung)
Hallo Karsten,
jetzt ist die Zustimmung des Integrationsamtes einzuholen. Für Detailfragen empfehle ich dir, dich an eure Schwerbehindertenvertretung zu wenden. Diese kann im Gespräch dann auf deine ganz persönlichen Fragen eingehen.
Der besondere Kündigungsschutz nach SGB IX bedeudet nicht, dass du jetzt unkündbar geworden wärest.
Katharina