allemeine anfrage kündigung (Kündigung)

hackenberger, Sunday, 04.12.2005, 18:36 (vor 6725 Tagen) @ kamalari

Hallo Karsten,

folgende Hinweise:

Ja jeder AG kann ohne weiteres kündigen, die Frage ist dann nur haben die Kündigungen vor dem ArbG Bestand>

Hier ist dann zu prüfen>

Gilt das Kündigungsschutzgesetz> Ist es anzuwenden> Wurde es beachtet> Bestand anderweitiger Kündigungsschutz>

Du siehst, es ist keine Frage die einfach mit JA oder NEIN zu beantworten ist. Ganz wichtig ist die Frage an Dich aber, bist Du Mitglied in einer Gewerkschaft, hast also auf diesem Wege Rechtschutz für den Bereich Arbeitsrecht> Oder hast Du dieses privat versichert>

Denn in der ersten Instanz (also 1.Stufe ArbG) zahlt jeder seine Kosten selbst. Hier sind dann schnell 800,- € -1000,- € zusammen. Es gibt durch aus AG welche dieses in die Überlegungen mit einbeziehen. Sie sagen sich, der traut sich auch z.B. aus diesen Gründen nicht gegen eine Kündigung zu klagen.


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