Aushang des Wahlausschreibens (Wahlen)

eekrijger, Monday, 20.10.2014, 15:14 (vor 4384 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Wenn er schon nicht genau weis, ob in einem oder zwei Gebäuden - wie soll man die Aussage dann bewerten.
Hast du nachreguliert bzw. dich überzeugt, dass es nun hängt?

Hallo Hans-Peter,

ja hängt, ich habe mich davon überzeugt, dass es ausgehängt wurde. Unabhängig davon habe ich auch bei einem Telefonat mit dem Verantwortlichen der entsprechenden Hausverwaltung die Zusicherung, dass an den Stellen, an denen alle öffentlichen Bekanntmachungen ausgehängt werden, der Aushang des Wahlausschreibens angebracht wurde. Zudem kann ich belegen, dass ich das WA per e-mail mit Empfangsgestätigung so rechtzeitig verschickt habe (Freitag), dass es am entsprechenden Termin (Montag) für den Aushang in dieser Dienststelle zur Verfügung steht. Außerdem habe ich darauf geachtet, dass alle Teildienststellen, in denen Menschen mit Behinderung arbeiten, bestückt wurden.


Ob die wahl dann wirklich jemand anfechtet bzw. ob eine Gericht die Verstöße so schwerwiegend bzw. wahlentscheidend betrachtet "steht in den Sternen".

Da hast Du wohl Recht ...

Ganz liebe Grüße und herzlichen Dank

Evi


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