Falsche Wählerliste von Personalabteilung (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 20.10.2014, 16:22 (vor 4384 Tagen) @ okonzelmann

Hallo Oli,

stelle man sich vor, dass eine Wählerliste nicht richtig ist und gewählt wird und es keiner merkt. Ist die Wahl dann sicher?

Wenn es keiner merkt und die Wahl nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, angefochten wird müsste sie bei solch einem "Vergehen" sicher sein.

Oder anderes Thema mein PR ist selbst SB hatt den Auftrag vom Beauftragten

Dies ist schon ein Fehler, denn die SBV benennt den Wahlvorstand (§ 1 SchwbvWO)

die Wahl zu organisieren dem fällt die falsche Liste auf, was können wir machen?

Wenn dem WV ein fehler in der Liste auffällt muss er ihn korrigieren.

Grüßle Oli

Nun weis ich auch welcher Oli du bist :-)

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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