Falsche Wählerliste von Personalabteilung (Wahlen)
Hallo,
in Betrieben ohne eigene SBV ist es die Aufgabe, die Pflicht der GSBV sofern möglich Wahlen einzuleiten. Denn sie hat dort das örtl. Mandat und damit auch alle Pflichten der SBV. Siehe Aufgaben der GSBV im SGB IX.
Also, nicht der BR/ PR und auch nicht der BASchwb.
Ach ja noch, es ist die Aufgabe des Wahlvorstandes bzw im vereinfachten Wahlverfahren, der Wahlleitung die Wählerliste zu prüfen und ggf zu berichtigen. Im vereinfachten Wahlverfahren also zu prüfen, dass nur Berechtigte an der Wahlversammlung/ Wahl teilnehmen.
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mfg Monica