Wie soll ich begründen? (Gleichstellung)

hackenberger, Sunday, 04.12.2005, 17:56 (vor 6724 Tagen) @ Jörn

Hallo Jörn, hallo Traute, hallo "HStKr",

ihr habt zwar nicht unbedingt Unrecht aber ganz so einfach ist es (leider) nicht und es beantwortet nicht so richtige die 1. Frage des Fragestellers.

Also "HStKr",

die Gleichstellung bekommst Du nur wenn Du belegen kannst, dass das Beschäftigungsverhältnis aus Gründen welche in der Behinderung liegen gefährdet ist. Dieses muss entweder Du ganz klar belegen (nachweisbar oder glaubhaft) oder der AG bestätigt dieses entsprechend. Der BR und die SchwbV werden von der AA ebenfalls hierzu gehört und sollten dieses entsprechend bestätigen.

Nutze doch auch einmal die Suchfunktion hier im Forum zu diesem Thema es wurde schon sehr viel hierzu geschrieben.

Hallo Traute, klar der AG muss bei allen AN das Kündigungsschutzgesetz beachten und hat auch eine gewisse Fürsorgepflicht. Das worauf du aber abhebst, den § 81 (4) gilt nur bei Schwerbehinderten (GdB mind. 50) oder bei Gleichgestellten. Doch diese Gleichstellung möchte er ja aber erst beantragen. :-(

Hallo Jörn,

du zielst auf ein Urteil ab, welches eine bestimmte Form des Diabetes abhebt. Ob dieser hier gegeben ist, kann man aus der Frage nicht erkennen. Weiter, dein Hinweis wegen einer längeren Laufzeit bei der Antragstellung greift erst ab der 7 Woche, und dann nur, wenn die lange Laufzeit nicht auf unzureichende Mitarbeit des Antragstellers zurück zu führen ist. In der Regel halten die Versorgungsämter aber heute die Zeit an. Eine Antragstellung auf Anerkennung einer Schwerbehinderung, ist kein Grund für eine Gleichstellung. Im Gegenteil, die AA lassen die Anträge auf Gleichstellung liegen, bis der Antrag auf eine Schwerbehinderung entschieden ist.

Auch zu diesem Thema habe ich schon ausführlich was geschrieben (Suchfunktion nutzen).

Also "HStKr",

eine Aussage des AG alleine, dass das Arbeitsverhältnis gefährdet ist reicht so nicht aus, es könnte oder trifft ja ggf. auch andere "Nichtbehinderte". Es muss der Zusammenhang mit der Behinderung belegt werden.

Fazit: Überlgen und prüfen und dann handeln!;-)


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