Wie soll ich begründen? (Gleichstellung)

Jörn, Monday, 05.12.2005, 01:41 (vor 6724 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

du zielst auf ein Urteil ab, welches eine bestimmte Form des Diabetes abhebt. Ob dieser hier gegeben ist, kann man aus der Frage nicht erkennen.
--> Naja, HStKr schreibt insulinpflichtiger Diabetiker

Weiter, dein Hinweis wegen einer längeren Laufzeit bei der Antragstellung greift erst ab der 7 Woche, und dann nur, wenn die lange Laufzeit nicht auf unzureichende Mitarbeit des Antragstellers zurück zu führen ist.
--> Nanu, laut Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am BAG, Erfurt :
"Hat der Arbeitnehmer bereits mehr als drei Wochen vor Zugang der Kündigung ein Verfahren auf Feststellung der Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch anhängig gemacht und hat das Versorgungsamt ohne ein Verschulden des Antragstellers noch keine Feststellung treffen können, so gilt eine Ausnahme:..."

(http://www.sozialportal.de/Dateien/Kommentar-Nouvellierung-BAG.doc)

In der Regel halten die Versorgungsämter aber heute die Zeit an.
--> Soso, meine Kol. hat genau dieses Problem, das Versorgungsamt hat sich seit ca. 1 Jahr nicht dazu geäußert.

Eine Antragstellung auf Anerkennung einer Schwerbehinderung, ist kein Grund für eine Gleichstellung. Im Gegenteil, die AA lassen die Anträge auf Gleichstellung liegen, bis der Antrag auf eine Schwerbehinderung entschieden ist.
--> Ich habe genau das Gegenteil gehört.

Jörn


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