SBV Wahlen Stellvertreter (Wahlen)
Hallo Fini,
Also wenn ich richtig verstanden habe, dann muss mein Stellvertreter auch für den BR wählbar sein?
Genau.
Aber gesetzlich ist nirgends was geregelt?
Doch. Der § 5 Absatz 3+4 im BetrVG ist die Grundlage, ob jemand wählbar ist.
Wenn er wirklich der Personalchef ist dann deutet dies schon darauf hin, dass er nicht wählbar ist.
Aber bitte bedenken - Aktiv wählen darf er als sbM schon.
PS: Falls er auch die Funktion des BASchwb innehat siehe auch folgendes Urteil:
http://www.schwbv.de/urteile/pdf/vg_aachen_wahlrecht_baschwb.pdf
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter