vereinfachtes WV (Wahlen)

xray, Bayern, Wednesday, 29.10.2014, 20:11 (vor 4375 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,
die Checkliste kenne ich, aber muß ich mich zwingend danach richten im Ablauf?
Meine Bedenken gehen dahin, dass ein Wahlberechtigter, der nicht gleich zu Beginn anwesend sein kann oder aber einfach nur später eintrifft keine Möglichkeit mehr zur Stimmabgabe zur SBV hat, da ja die Stimmauszählung unmittelbar im Anschluß erfolgen soll?
also z.B. wir haben zur Wahlversammlung von 13-16 Uhr eingeladen, was ist, wenn jemand
noch 14:30 Uhr kommt und der 1.Wahlgang beendet ist? Kann er dann lediglich nur noch den Stellvertreter wählen?
MfG


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