Teilnahme als Arbeitszeit (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 05.11.2014, 09:21 (vor 4368 Tagen) @ Volker70

Hallo Volker,

Ich finde diese Argumentation an den Haaren herbeigezogen, wollte mich hier aber noch mal erkundigen.

Da hst du recht, denn der AG muss in diesem Fall sogar die Fahrzeit zum Wahllokal und die Zeit der Versammlung erstatten bzw. gutschreiben.
Die Grundlagen dazu findest du wie du ja schon erwähnt hast in jedem guten Kommentar zum § 44 BetrVG.

Eine zweite Frage hab ich noch :-)
Wir nehmen seit einiger Zeit am projekt VEMP - Verzahnte Ausbildung teil. Nun haben wir einen Jugendlichen dabei der Schwerbehindert ist. Ist dieser auch Wahlberechtigt wenn er länger als 6 Monate bei uns ist?

Mit den wenigen Fakten, die du hier liefertst meine ich ja.
Aber wenn unter 18, dann nur "wahlberechtigt" und nicht "wählbar".

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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