Teilnahme als Arbeitszeit (Wahlen)
Danke,
konnte mich mit dem AG einigen - geht doch
Super
Wie gesagt, wir nehmen an dem Projekt 'Verzahnte Ausbildung' Teil in dem jedes Jahr Praktikanten aus einem BBW einen Teil Ihrer Ausbildung bei uns erlernen. Durchschnittlich sind sie mehr als 6 Monate bei uns.
Leider dürfen diese auch bei Betriebsversammlungen nicht teilnehmen, denn für unseren BR ist diese nur für Mitarbeiter.
Sehe ich anders.
Schau mal hier: http://treffer.nwb.de/content/dms/content/000/427/Content/000427238.asp
Ich selber will mich mehr für die Leute einbringen, denn dieses Projekt war einmal meine Idee.
Dies ist kein Grund.
Aber red doch mal mit dem BR, ob er nicht eine Arbeitsgruppe gemäß § 28a BetrVG zum AzB-Einsatz einrichtet. Da könntest du dabei sein, aber nur als Beschäftgter.
Da ich nur SBV bin und die Jugendlichen vom BBW teilweise keinen Schwerbehinderten Status haben, sind mir da die Hände etwas gebunden
Wenn sie keinen SB-Status haben bist du nicht zuständig.
Wenn sie diesen haben, dann bist du für Belange, die die Behinderung bzgl. den Arbeitseinsatz bzw. Arbeitsplatz betreffen zuständig.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter
