Datenschutz (Allgemeines)

Monica99, Wednesday, 05.11.2014, 10:47 (vor 4369 Tagen) @ onkel

Hallo Onkel,

das verstehe ich nicht. Hier beklagt sich eine SBV dass der AG ihr zustehende Daten verweigert. Doch sie hätte diese, wenn die SBV und der BR seine Recht und Pflichten auch betreffend der Mitbestimmung / Beteiligung bei der Einstellung wahrnehmen würde.
SBV §§ 81 und 95 SGB IX.

Das die Wahrnehmung dieser Rechte und PFLICHTEN ggf Tarifverhandlungen belasten könnte ist kein Argument. Auch weil die Nichtwahrnehmung andere Beschäftigte benachteiligt, auch weil diese u.a. von der Besetzung einer möglichen freien und zu besetzenden Stelle ausgeschlossen werden.

--
mfg Monica


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