ruhender Arbeitsvertrag (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 06.12.2005, 12:57 (vor 6723 Tagen) @ Manuela

Hallo Manuela,

Du solltes es dem AG mitteilen, auch der SchwbV. Denn spätestens bei dem Wiederaufleben des Arbeitsverhältnisses sind hier ja dann die Regelungen des SGB IX zu beachten. Weiter hast Du dann auch die Möglichkeit, dass die SchwbV Dir ggf. spätestens hier helfen/beistehen kann.


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