BR Gremium stürmt Wahlversammlung (Wahlen)

space, Saturday, 08.11.2014, 12:44 (vor 4365 Tagen)

Guten Tag,

am 06.11.14 fand bei uns eine Wahlversammlung zur Wahl der Schwerbehindertenvertetung statt.
Wir haben <50 Schwerbehinderte und Gleichgestellte.
Die Amtszeit der SBV (Ich) endet am 30.11.14.
Ich als SBV habe 14 Tage vor der Versammlung 3 gleiche Einladungsschreiben öffentlich an den "Scharzen Bretter" ausgehängt.

Die Einladungsschreiben zur Wahlversammlung beinhalten folgendes.
Ort und Datum des Aushanges, was gewählt wird, wer wählen darf (SB und Gleichgestellte) und wer gewählt werden darf, sowie das die Wahlvorschläge in der Wahlversammlung von den Wählern kommen.
Das Formular ist ein Formular aus einem Lehrgang zur SBV wahl.
Die § der Wahlordnung und des SGB IX stehen auch drauf.

In der Wahlversammlung befanden sich die SB und Gleichgestellte, der BR Vorsitzende und andere Mitarbeiter.

Die Wahlleitung (Ich) wurde per Handzeichen bestimmt.

Die Wahlleitung überprüfte dann ob die Anwesenden Wähler (SB oder Geleichgestellte) sind.

Anwesende (3 Personen) die nicht Wähler waren sollten die Wahlversmmlung verlassen, weigerten sich aber, ich machte vom Hausrecht gebrauch und verwies auf die evtl. nichtigkeit der Wahl.
Die Personen nannten auch nicht den Grund warum sie da sein wollten.

Nach der Festellung das nun alle Anwesenden Wähler waren habe diese dann in eine Wählerliste eingetragen.

Anschließend habe ich um Wahlvorschläge geben.

Zwei der vorher anwesenden Nichtwahlberechtigten waren dabei, die dritte Person nicht.

Die Kandidaten waren nicht mehr vor der Tür oder schnell greifbar.

Ordnungsgemäß wurden alle Wahlvorschläge von dem Flipchart auf die Wahlzettel alphabetisch übertragen.

Der Wahlzettel wurde kopiert.

Jeder Wähler bekamm von der Wahlleitung einen wahlzettel und einen Umschlag.
Die Wahl erfolgte geheim hinter einer wand.
Der Wahlumschlag wurde der Wahlleitung persönlich ausgehändigt und wurde in eine Wahlurne gelegt.
Der Vorgang wurde auf der Wählerlliste abgehackt.

Als 2/3 der Wähler gewählt hatten ging die Tür auf und der BRV sowie 2 Gremiumsmitglieder kamen in den Raum.

Der BRV sagte ein Mitarbeiter (dieser war unter den 3 Nichtwahlberechtigten) hätte sich beschwert er wollte sich aufstellen lassen und ist aus der Wahlversammlung "hinausgeworfen" worden.

Der BRV hat sich dann telefonisch mit der Gewerkschaft in Verbindung gesetzt.
Mit der Aussage es drohe eine Wahlanfechtung des Mitarbeiter (Kein Schwerbehindeter)

Der Wahlleiter kontaktierte die Gewerkschaft und wurde geben die Wahlversammlung aufzulösen und später erneut zu wählen.

Die SBV (ICH) habe dann die Wahlordnung unter Zeitdruck gelesen und fand keinen Passus das es erlaubt oder nicht erlaubt hätte einen Nichtwähler im Wahlraum verbleiben zu lassen.
Hätte eine Kandidat der von den Wählern vorgeschlagen worden wäre den Raum betreten, dann hätte der Zugang nicht verweigert worden dürfen. (aus einem Kommentar aus demInternet).

Die Wahlversammlung wurde seitens der noch anwesenden Wählern 1/3 und Wahlleiters unter Zwang des BRV abgebrochen worden.


Alle Wahlunterlagen (Stimmzettel, Stimmumschläge, Kandidatenliste) wurden unter BR Aufsicht vernichtet.


War die Wahl anfechtbar?
War es rechtens seitens des BR einzugreifen?

In 14 Tagen ist erneut durch Aushang eine Wahlversammlung wie sollte dann vorgegangen werden?


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