BR Gremium stürmt Wahlversammlung (Wahlen)

Monica99, Saturday, 08.11.2014, 14:25 (vor 4365 Tagen) @ space

Hallo,

nein die Wahl war nicht anfechtbar.
Der BR Vorsitzende hat sich der Wahlbehinderung schuldig gemacht. Die SBV kann somit gegen den BRV nun rechtlich per Anwalt virgehen. Sie kann per Beschlussverfahren ihm jede weiter Einflussnahme und Wahlbehinderung unter Androhung eines Ordnungsgeldes untersagen lassen. Gleiches auch gegen jeden anderen Nichtwahlberechtigten der versucht die Wahl zu behindern.


An der Wahlversammlung dürfen NUR Wahlberechtigte teilnehmen. Ausnahme, die Wahlversammlung beschließt, dass ein Nichtwahlberechtigter die Wahlleitung sein sollte. Dann darf er aber auch NUR diese Funktion wahrnehmen, er darf sich nicht zu Kandidaten äußern. Kandidatenvorschläge dürfen NUR von Wahlberechtigten gemacht werden. Also Nichtwahlberechtigte dürfen sich NICHT selbst vorchlagen.

Wird von Wahlberechtigten ein Nichtwahlberechtigter vorgeschlagen, so darf er sofern die Wahlberechtigten damit einverstanden sind, kurz in die Wahlversammlung um sich virzudtellen. NICHT um Wahlwerbung zu machen.

Der Abbruch war aber auch nicht ok. Nun aber erfolgt und sie muss nun neu und richtig erfolgen.

--
mfg Monica


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