Schwerbehinderungsvertretung - keine Wahl wird organisiert (Wahlen)

Anneca, NRW, Wednesday, 12.11.2014, 20:51 (vor 4360 Tagen) @ Monica99

Ich bin schon im Wahlvorstand vom BR. Da kann man nicht gleichzeitig im Wahlvorstand sein und als BR-Mitglied gewählt werden. Verhält sich das anders bei der Wahl einer Schwerbehindertevertretung?

Ich bin informiert, dass die Personalabteilung und Betriebsrat auf eine Wahl hinzuwirken hat:

Gemäß § 93 SGB IX soll der Betriebsrat bzw. Personalrat auf die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung hinwirken. (häufig zitierte Stelle)

was heißt "hinwirken" genau?


Wie kann man zu einer Wahlversammlung einladen, wenn man nicht weiß, wer die anderen Schwerbehinderten sind? Es dürfen drei wahlberechtigte zu dieser Wahlversamlung einladen.

Dann bleibt wohl nicht anderes übrig als das Integrationsamt zu bitten, dass sie zu der Wahlversammlung einlädt. MIr ist immer noch nicht klar ob man gleichzeitig die Wahl organisieren kann und auch gewählt werden kann.


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