Abordnung: Wer ist währenddessen zuständig als SBV? (Allgemeines)

peter.bekemeier, Ismaning - München, Thursday, 13.11.2014, 13:50 (vor 4361 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Peter,
erstmal willkommen hier im Forum und Gratulation zur Wahl ✿

Abordnung

Im Gegensatz zur Versetzung (§ 27 BBG) ist die Abordnung nur vorübergehend angelegt. Das bedeutet, dass eine Rückkehr zur abordnenden Stelle vorgesehen sein muss. In der Praxis wird die Abordnung allerdings oft zur Vorbereitung einer endgültigen Versetzung genutzt.

Während der Dauer der Abordnung hat der Beamte zwei Dienstvorgesetzte mit unterschiedlichen Kompetenzen. So bleibt die Stammdienststelle für alle statusrechtlichen Angelegenheiten zuständig (z. B. Beförderung). Die neue Beschäftigungsstelle ist hingegen für arbeitsorganisatorische Belange zuständig (z. B. dienstliche Weisungen oder Urlaub).

PS: Habe ein Wort in deiner Frage abgeändert!

Hallo, Danke erst mal. Welches Wort? Ich vergaß zu erwähnen, dass es sich um Angestellte handelt...
Die Frage bleibt offen: Welcher PR und welche SBV ist während dieser Zeit für die Kollegen zuständig?????
LG PB

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PB


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