Abordnung: Wer ist währenddessen zuständig als SBV? (Allgemeines)
Hallo, Danke erst mal. Welches Wort?
War nichts inhaltliches. Ich mag nur das Wort "....strom" nicht.
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Ich vergaß zu erwähnen, dass es sich um Angestellte handelt...
Spielt grundsätzlich keine Rolle.
Genaueres zur Abordung im ÖD kannst du nachlesen im § 4 TVöD bzw. TV-L.
Die Frage bleibt offen: Welcher PR und welche SBV ist während dieser Zeit für die Kollegen zuständig?????
Die neue Beschäftigungsstelle ist hingegen für arbeitsorganisatorische Belange zuständig (z. B. dienstliche Weisungen oder Urlaub).
Mit anderen Worten: Der PR und die SBV der aufzunehmenden Dienststelle ist für Belange am "neuen" Arbeitsplatz zuständig!PS: Eurem PR muss doch das Problem mit den Abordnungen nicht neu sein. Er ist sozusagen Experte auf dem Gebiet.#
Danke! Abordnungen sind für uns auch relativ neu. Und ICH bin in meinem neuen Ehrenamt auf jeden Fall "Newbee"
Nächste Woche hab ich Schulung, danach bin ich hoffentlich schlauer.
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PB