Anspruch der SBV auf Mitteilung der Fehlzeiten? (BEM)

Bitmix, Niedersachsen, Wednesday, 19.11.2014, 13:47 (vor 3455 Tagen)

Hallo Ihr Lieben,

unter Hinweis auf BAG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 ABR 46/10, bat ich unsere Personalabteilung im Sinne § 84 Abs. 2 SGB IX bezüglich Schwerbehinderter und Gleichgestellter um Mitteilung BEM-relevanter Fehlzeiten. Das wurde abgelehnt mit der Begründung, dass der SBV keine Auskunft über angeschriebene Mitarbeiter/Innen zusteht; der BAG-Beschluss käme für den öffentlichen Dienst unserer Kommune nicht zur Anwendung.

Ist das so richtig?

Hinweis:
Die Fehlzeiten werden in mittels einer Software elektronisch erfasst, selbst der Personalrat bekommt hierauf keinen Zugriff.

Herzliche Grüße
Roland


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