BEM - Vereinbarungen aus Eingliederungsplan rechtlich bindend ?? (BEM)
Wenn ihr das in irgendeiner Form verbindlich erarbeitet und festgehalten habt, dann wäre eine ( hier einseitige ) Änderung ja wie ein Vertragsbruch.Ein Vertrag bindet alle beteiligten Parteien, Änderungen wären nur mit Zustimmung aller beteiligten möglich. Wie steht euer Integrationsteam, euer BA des AG´s dazu ?