Behindertengerechter Arbeitsplatz (Hilfsmittel)
Guten Tag
In unserer Dienststelle hat eine Kollegin ein Attest vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass aufgrund Ihrer Wirbelsäulenerkrankung zur Vermeidung von Arbeitsunfähigkeiten und zur günstigen Beeinflussung des Krankheitsverlaufes die ergonomische Ausstattung ihres Arbeitsplatzes mit einem erg. Stuhl sowie eines höhenverstellbaren Tisches erfolgen sollte.
Die Kollegin hat einen GdB von 30%. Ein Gleichstellungsantrag soll demnächst noch erfolgen.
Hat sie trotzdem ein Recht auf Kostenübernahme dieser Hilfsmittel oder besteht dieses Recht nur bei Schwerbehinderten?
Gruß,
Sheldor
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Schwerbehindertenvertreter, 64 Schwerbehinderte (inkl. Gleichgestellter)