Beteiligte Personen am BEM - Gespräch (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 25.11.2014, 23:26 (vor 3448 Tagen) @ Calzone

hallo,

eine Grundlage in Gesetz oder Rechtsprechung zur Besetzung eines BEM-Teams wirst Du auch nicht finden, da dies wie das gesamte BEM-Verfahren von den Betriebsparteien zu regeln ist und der vollen Mitbestimmung des BR unterliegt.
Wenn dies der BR anscheinend in den mehr als 10 Jahren, seitdem es die Vorschrift gibt, noch nicht herausgefunden hat bzw. nicht tätig wurde, darf er sich auch nicht wundern, wenn der AG macht, was er will.

Und als SBV sollte man vielleicht nicht nur Abs. 2, sondern insbesondere auch mal § 84 Abs. 1 SGB IX intensiv lesen. Dann könnte die SBV auch feststellen, daß für schwerbehinderte/gleichgestellte AN nicht das BEM nach Abs. 2, sondern das Integrationsverfahren nach Abs. 1 durchzuführen ist. Und auch dazu bedarf es einer BV zur Regelung der Abläufe.

--
&Tschüß

Wolfgang


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