Beteiligte Personen am BEM - Gespräch (BEM)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 14.12.2014, 12:20 (vor 3430 Tagen) @ Calzone

Hallo Calzone,
erstmal willkommen hier im Forum und Gratulationzur SBV-Wahl ✿

der AG lädt einen erkrankten schwerbehinderten Mitarbeiter zu einem Erstgespräch (BEM) ein und nennt folgende Teilnehmer: Betroffener, Personalchef - als BEM-Beauftragter des AG, Vorgesetzter des Betroffenen und als Wunsch-Option den Betriebsrat.

So findet leider in manchen Betrieben ein Krankengespräch unter dem Deckmantel "BEM" statt. Ein zielführendes BEM schaut anders aus.

Klar, er hat die SBV vergessen, das habe ich schon geklärt!

Super!

Es ist das erste Gespräch zu BEM in unserem Betrieb.

Verzeiht einiges aber nicht alles.

Der Personalchef gibt vor, und es ist seine Bedingung, dass grundsätzlich an den BEM-Gesprächen die Vorgesetzten der Betroffenen teilnehmen müssen.
In vielen Leitfäden zu BEM ist angegeben, dass der betroffene Mitarbeiter entscheiden kann, wer an diesem Erstgespräch teilnehmen soll.

Es gibt ein Gesetz (hier § 84 Abs. 2 im SGB IX), dass dem AG den Auftrag gibt zu handeln und es gibt ein BetrVG (§ 87 Abs.1), dass dem BR hier Mitbestimmungsrechte zusagt.
Also kann der AG ohne Zustimmung des BR nicht einseitig handeln.
Bitte den BR dazu anhalten sich schlau zu machen mit dem Ziel eine Betriebsvereinbarung zu erstellen.

Ich finde hierzu aber keine Gesetzesgrundlage oder ein Urteil, auch nicht im § 84 Abs. 2 SGB IX.

(2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).

Reicht dir das als Gesetzesgrundlage? ;-)

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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