Wahlvorstand; Wahlvorgang (Wahlen)

Murr, Wednesday, 26.11.2014, 18:14 (vor 4347 Tagen)

Guten Tag,

darf ein Mitarbeiter, der einen Monat vor der Wahl ausscheidet (bekannt/Rente/ATZ)
in den Wahlvorstand gewählt werden? Darf dieser dann ehemalige Mitarbeiter an der
Stimmenauszählung aktiv teilnehmen?
Der Wahlvorstand hat für Alle die Briefwahl festgelegt. Da er versehentlich an einige
Wähler/innen die Wahlunterlagen doppelt geschickt hat entschied er sich Allen noch-
mal neue Unterlagen zu senden(andersfarbig). Er hat dies aber an den Wahlanschlagtafeln
nicht bekannt gegeben.
Die Rückantwortumschläge kamen ohne Absender in der Poststelle des Unternehmens an.
Dort wurden die genannten Umschläge von den Postmitarbeitern (keine Wahlhelfer) mit einem Eingangsstempel versehen und in die mit einem Hängeschloß versehene Wahlurne geworfen.
(Ein Eintrag in die Wählerliste wurde nicht vorgenommen)
Die Poststelle kann von vielen Mitarbeitern des Unternehmenens betreten werden.
Die Klappe der Urne wurde nach Schließung der Poststelle nicht versiegelt.
Die Urne stand auch am zweiten Tag nach Abschluß der Wahl mit nicht versiegelter Klappe
noch an der gleichen Stelle.
Das Ende der Wahl war laut Wahlausschreiben auf einen bestimmten Tag ohne Angabe
einer Uhrzeit festgelegt (die Poststelle schließt um 15:30 und ist dann nicht mehr
zugänglich - es gibt auch keinen Postkasten).
33 Stunden nach Ende der Wahl (nachts 24:00) wurde dann öffentlich ausgezählt.
Dann wurde das Ergebnis umgehend an zwei Wahlanschlagtafel bekannt gegeben.
Alle anderen Bekanntmachung (Wahlvorstand ...)wurden entfernt.
Bei der Auszählung waren ca 20% der abgebenen Stimmen ungültig.

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen - gerne auch Literaturhinweise,
die mein Wissen verbessern können -danke.


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