Wahlvorstand; Wahlvorgang (Wahlen)
Hallo,
also als BR Vorsitzender solltest Du dir diese Fragen selbst beantworten können. Denn die Rechtslage ist hier vergleichbar mit der der BR Wahlen.
Weiter kann ich nicht erkennen was das Ziel der Fragen sein soll? Denn anfechten kann der BR/BR Vorsitzende die Wahlen ja nicht.
Anfechtungsberechtigt sind:
- drei oder mehr Wahlberechtigte
- der Arbeitgeber bzw. der Dienststellenleiter
Literaturhinweise:
SGB IX und Wahlordnung
Link linke Linkspalte
und
https://www.verdi-bub.de/service/wahlen/schwv_wahl/ablauf/nach_wahl/faq/#c1987
https://www.integrationsaemter.de/Skript/179c/index.html
http://www.sbv-wahl.de/de/rechtsprechung-schwerbehindertenvertretung-wahlsbv.html
PS: Es sind klar viele Fehler gemacht worden.
--
mfg Monica