Wahlvorstand; Wahlvorgang (Wahlen)

Murr, Wednesday, 26.11.2014, 18:14 (vor 4347 Tagen)

Guten Tag,

darf ein Mitarbeiter, der einen Monat vor der Wahl ausscheidet (bekannt/Rente/ATZ)
in den Wahlvorstand gewählt werden? Darf dieser dann ehemalige Mitarbeiter an der
Stimmenauszählung aktiv teilnehmen?
Der Wahlvorstand hat für Alle die Briefwahl festgelegt. Da er versehentlich an einige
Wähler/innen die Wahlunterlagen doppelt geschickt hat entschied er sich Allen noch-
mal neue Unterlagen zu senden(andersfarbig). Er hat dies aber an den Wahlanschlagtafeln
nicht bekannt gegeben.
Die Rückantwortumschläge kamen ohne Absender in der Poststelle des Unternehmens an.
Dort wurden die genannten Umschläge von den Postmitarbeitern (keine Wahlhelfer) mit einem Eingangsstempel versehen und in die mit einem Hängeschloß versehene Wahlurne geworfen.
(Ein Eintrag in die Wählerliste wurde nicht vorgenommen)
Die Poststelle kann von vielen Mitarbeitern des Unternehmenens betreten werden.
Die Klappe der Urne wurde nach Schließung der Poststelle nicht versiegelt.
Die Urne stand auch am zweiten Tag nach Abschluß der Wahl mit nicht versiegelter Klappe
noch an der gleichen Stelle.
Das Ende der Wahl war laut Wahlausschreiben auf einen bestimmten Tag ohne Angabe
einer Uhrzeit festgelegt (die Poststelle schließt um 15:30 und ist dann nicht mehr
zugänglich - es gibt auch keinen Postkasten).
33 Stunden nach Ende der Wahl (nachts 24:00) wurde dann öffentlich ausgezählt.
Dann wurde das Ergebnis umgehend an zwei Wahlanschlagtafel bekannt gegeben.
Alle anderen Bekanntmachung (Wahlvorstand ...)wurden entfernt.
Bei der Auszählung waren ca 20% der abgebenen Stimmen ungültig.

Über hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen - gerne auch Literaturhinweise,
die mein Wissen verbessern können -danke.

Wahlvorstand; Wahlvorgang

Heinrich, Wednesday, 26.11.2014, 19:18 (vor 4347 Tagen) @ Murr

Hallo,

leider ist nicht erkennbar in welcher Funktion Du hier schreibst? Beachte doch bitte auch Kopf der Webseite betreffend der hier angesprochenen Teilnehmer.

Wahlvorstand; Wahlvorgang

Murr, Wednesday, 26.11.2014, 19:29 (vor 4347 Tagen) @ Heinrich

Guten Tag,

ich schreibe als langjähriges Mitglied des Betriebsrates und
Vorsitzender(vorher Personalrat).

Gruss

Wahlvorstand; Wahlvorgang

Monica99, Wednesday, 26.11.2014, 20:38 (vor 4347 Tagen) @ Murr

Hallo,

also als BR Vorsitzender solltest Du dir diese Fragen selbst beantworten können. Denn die Rechtslage ist hier vergleichbar mit der der BR Wahlen.

Weiter kann ich nicht erkennen was das Ziel der Fragen sein soll? Denn anfechten kann der BR/BR Vorsitzende die Wahlen ja nicht.

Anfechtungsberechtigt sind:
- drei oder mehr Wahlberechtigte
- der Arbeitgeber bzw. der Dienststellenleiter

Literaturhinweise:
SGB IX und Wahlordnung
Link linke Linkspalte
und
https://www.verdi-bub.de/service/wahlen/schwv_wahl/ablauf/nach_wahl/faq/#c1987
https://www.integrationsaemter.de/Skript/179c/index.html
http://www.sbv-wahl.de/de/rechtsprechung-schwerbehindertenvertretung-wahlsbv.html

PS: Es sind klar viele Fehler gemacht worden.

--
mfg Monica

Wahlvorstand; Wahlvorgang

Murr, Wednesday, 26.11.2014, 21:32 (vor 4347 Tagen) @ Monica99

Lieber Monica99,

danke für die rasche Rückmeldung. Manchmal ist es gut -wenn man ganz alleine steht-
eine positive Rückmeldung (Bestätigung meiner Bewertung der Wahlvorgänge)zu erhalten.

Wäre ich Schwerbehinderter würde ich Begleiter/innen suchen und aus prinzipiellen
Erwägungen die Wahl anfechten.

Bei der Betriebsratswahl hatten wir 2% (!) ungültige Stimmen. Von den 20 ungültigen
waren nur 2-3 Briefwähler.


Gruss und freundlicher (!) Abschied aus dem Forum
Murr

Wahlvorstand; Wahlvorgang

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 26.11.2014, 23:10 (vor 4346 Tagen) @ Murr

Also, diese seltsame Wahl schreit geradezu nach einem Einspruch vor dem Arbeitsgericht
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Wahlvorstand; Wahlvorgang

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 27.11.2014, 06:29 (vor 4346 Tagen) @ Murr

Hallo Murr,

danke für die rasche Rückmeldung. Manchmal ist es gut -wenn man ganz alleine steht-
eine positive Rückmeldung (Bestätigung meiner Bewertung der Wahlvorgänge)zu erhalten.

Wäre ich Schwerbehinderter würde ich Begleiter/innen suchen und aus prinzipiellen
Erwägungen die Wahl anfechten.

Da hat du völlig Recht. Kannst du aber auch initiieren indem du die nichtigen Koll. ansprichst und ihnen hilfreich zur Seite stehst.

Uerteile zur SBV-Wahl findest du hier:
http://www.schwbv.de/urteile.html#Wahlen

Gruss und freundlicher (!) Abschied aus dem Forum

Warum Abschied? Auch in deiner Funktion gibt es, wie du siehst, Infobedarf zum Thema sbM.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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