Datenschutz bei Anfechtung (Wahlen)
Hallöchen zusammen,
die SBV-Wahl wird bei uns durch 3 aktiv Wahlberechtigte angefochten. Im Schreiben an das Arbeitsgericht, dass durch einen externen Rechtsanwalt erstellt wurde, sind namentlich alle Schwerbehinderten (alle aktiv Wahlberechtigte) aufgeführt worden.
Meine Frage ist nun, ob bei der Weitergabe der Namen aller unserer Schwerbehinderten nicht gegen den Datenschutz verstoßen wurde.
Dass das Gericht bei der Prüfung die Wählerliste bekommt, scheint mir logisch, aber auch externe Rechtsanwälte?
Hat jemand dazu eine gute Idee?
Gruß
Holger