"alte" SBV leitet Wahl nicht ein (Wahlen)
Hallo,
spätestens mit Ablauf des 30.11. ist die Amtszeit der SBV abgelaufen. Es gibt somit in Deinem Betrieb keine SBV mehr, die einen Wahlvorstand bestellen dürfte.
Somit muß der WV gem. § 1 Abs. 2 SchwbVWO
http://www.gesetze-im-internet.de/schwbwo/__1.html
in einer Wahlversammlung gewählt werden, zu der 3 Wahlberechtigte, BR/PR oder Integrationsamt einladen kann.
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&Tschüß
Wolfgang