"alte" SBV leitet Wahl nicht ein (Wahlen)

Cebulon, Saturday, 13.12.2014, 23:02 (vor 4330 Tagen) @ Franzi

Oder kann den auch jemand anderes bestellen?

Hallo Franzi,

nein, den Wahlvorstand kann nur die örtliche Schwerbehindertenvertretung während ihrer Amtszeit oder ggf. die "nächsthöhere" SBV-Stufenvertretung bestellen, sofern eine SBV-Stufenvertretung existieren sollte, sonst niemand.

Was bedeutet das jetzt für uns?

Also entweder vorrangig die SBV-Stufenvertretung informieren, sofern eine solche existieren sollte, oder z.B. einen förmlichen Personalratsbeschluss herbeiführen sowie das Einladungsformular entsprechend ausfüllen und an allen Standorten aushängen (lassen). Da wird dann Freude beim Arbeitgeber aufkommen wegen Arbeitsausfall bzw. Reisekosten...

Gruß,
Cebulon


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