Wahlmanipulation (Wahlen)
bei Bedarf auch als eidesstattliche Erklärung.
Hallo,
mit Zeugenaussagen zum konkreten Abstimmungsverhalten bzw. mit eidesstattlichen Erklärungen werden sich die Arbeitsrichter wohl alleine nicht zufriedengeben wegen dem elementaren gesetzlichen Grundsatz der geheimen Wahl, die einer solchen Beweisführung entgegensteht nach der Rechtsprechung. Solche Beweisanträge werden die Arbeitsgerichte niemals zulassen, da denen der allgemeine Grundsatz der geheimen Wahl "heilig" ist.
Gruß,
Cebulon