Ablehnungsbegründung... (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 06.01.2015, 09:41 (vor 3404 Tagen) @ BirgitKE

Hallo zusammen,

Hallo


Ich zitiere mal...

"Die Notwendigkeit einer Gleichstellung zur Erlangung/Erhaltung eines Arbeitsplatzes kann nur mit der Feststellung geprüft werden, welche Tätigkeiten Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zukünftig ausüben können und inwieweit aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen eine verminderte Konkurrenzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ergibt.
Eine solche Feststellung ist derzeit jedoch nicht möglich. Sie stehen dem Arbeitsmarkt in nicht absehbarer Zeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit nicht zur Verfügung. Es kann deshalb zum derzeitigen Zeitpunkt weder eine Gleichstellung zur Erlangung noch zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes erfolgen."

Die Begründung ist grob rechtsfehlerhaft, dem/der Sachbearbeiter/in sollte mal empfohlen werden, den Gleichstellungserlass richtig zu lesen.
Die Prüfung hat sich nicht nur auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern auch ausdrücklich auf das bestehende Arbeitsverhältnis zu beziehen. Dabei ist es ausreichend für eine Gleichstellung, wenn mit "hinreichender Wahrscheinlichkeit" eine Verbesserung im bestehenden Arbeitsverhältnis erreicht werden kann.


Könnt Ihr mir hier mal auf die Sprünge helfen ? Bisher bin ich doch davon ausgegangen, dass die Gleichstellung erfolgt, um den derzeitigen Arbeitsplatz zu sichern und ggf. die Möglichkeit zu schaffen, diesen Arbeitsplatz entsprechend behinderungsgerecht auszustatten. Nur weil die Kollegin zur Zeit arbeitsunfähig ist, ist dies doch nicht unmöglich...

Da liegst Du grundsätzlich richtig. Ich hoffe, daß Du (und der BR) dies auch ausreichend in eurer jeweiligen Stellungnahme beschrieben habt, welche Verbesserungen zB nach § 81 Abs. 4 SGB IX möglich wären.


Könntet Ihr mich bitte mit Kanonenfutter unterstützen ?? :-|

Ein zusätzlicher Grund für eine Gleichstellung wäre auch der Nachteilsausgleich gem. § 102 Abs. 3 Nr. 2 SGB IX für den Arbeitgeber, falls weiterhin trotz Arbeitsplatzmaßnahmen hohe Fehlzeiten zu erwarten sind, weil eine chronische Krankheit vorliegt, die nicht durch den Arbeitsplatz negativ beeinflußt wird.

Wieso wurden aber bei Euch Fehlzeitengespräche geführt ? Habt Ihr kein BEM ???


LG
Birgit

--
&Tschüß

Wolfgang


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