Wegfall Gdb - Nachwirkung (Zusatzurlaub)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 09.01.2015, 15:13 (vor 3418 Tagen) @ Apanatshi

Liebe Kollegen,

Hallo,

jetzt mal ne Frage, da ich mir nicht mehr sicher bin zu folgender Thematik:
Es erfolgte ein Änderungsbescheid bei einem Kollegen, bei dem der GdB komplett wegfällt, also auch kein REst-GdB.
Gibt es hier eine Nachwirkung und wenn ja wie lange?

Ja

Ich meine insgesamt 4 Wochen wg. möglichem Widerspruch und dann noch 3 Monate zusätzlich Nachwirkung, also insgesamt 4 Monate?

Stimmt nicht ganz.
Widerspruchsfrist beträgt 1 Monat (!)
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist beträgt die Nachwirkung 3 KalenderMonate, d.h. diese Frist beginnt erst am Monatsersten nach Ablauf der Widerspruchsfrist
Endet zB Widerspruchsfrist am 02.01., beginnt 3-Monats-Frist am 01.02. und endet am 30.04.

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Oder trifft dies nur zu wenn ein REst-GdB bleibt von 30?

Das spielt keine Rolle
Ich hatte dies schon ewig lange nicht mehr und kann auch auf die SChnelle nichts finden.
§ 116 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__116.html

Ich meine, das hätte nicht sein dürfen.

Die Zwölftelung bei Herabstufung wird wohl von der Mehrheit der Kommentatoren wg. § 125 Abs. 2 Satz 1 SGB IX akzeptiert. Dau/Düwell sieht das aber anders

Gruß Andrea

--
&Tschüß

Wolfgang


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