Langzeiterkrankte (Allgemeines)

Cordula, Mecklenburg-Vorpommern, Thursday, 22.01.2015, 15:31 (vor 4291 Tagen)

Hallo,

eine Frage zum Thema Urlaubsübertragung bei Langzeiterkrankten.
Die Frage ist: Angenommen jemand hat 30 Tage Urlaub und ist Langzeitkrank über den 31.03. des Folgejahres hinaus. Wird dann nur der gesetziche Teil (24 Tage) übertragen oder die gesamten 30 Tage. Im Tarifvertrag Küste habe ich dazu nichts gefunden.

Danke und Gruß, Cordula


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