Anforderung an die Begründung eines Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

Axel, Norddeutschland, Thursday, 22.01.2015, 15:52 (vor 3387 Tagen)

Hallo zusammen,

ich bin noch neu als SBV und fange gerade an mich einzuarbeiten.
Ein MA mit GdB 30 möchte einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Soweit ich das bisher gelesen habe, muß die Begründung darauf abzielen, daß sein Arbeitsplatz ohne die Gleichstellung gefährdet ist (habe ich das richtig verstanden?)
Heißt das, daß er konkret von Kündigung bedroht sein müßte, oder reicht es schon, daß er im Fall, daß es Kündigungen gibt, der erste wäre, weil er seinen Job nicht ganz so ausüben kann, wie andere in der Abteilung?
Es geht um einen MA im Lager, der seinen GdB wegen Stotterns hat. Damit kann er zwar die meisten Lagertätigkeiten ausführen, ist aber ggf. nicht so gut für Telefon oder Kontakt mit Zulieferern einsetzbar, was andere aus der Abteilung wiederum können.
In dem Formular zur Befragung des SBV zum Gleichstellungsantrag gibt es den Punkt: Ist der Arbeitsplatz aufgrund behinderungsbedingter Auswirkungen gefährdet?
Würde ich den Antrag gleich torpedieren, wenn ich hier "nein" ankreuze?
Genau wissen, kann ich eh nicht, ob jemand schon über eine Kündigung nachdenkt und wenn sie erst ausgesprochen ist, nützt der Antrag auf Gleichstellung doch nichts mehr.
Oder denke ich bei all dem viel zu kompliziert? :)

Gruß
Axel


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