Anforderung an die Begründung eines Gleichstellungsantrag (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 23.01.2015, 11:37 (vor 3386 Tagen) @ Axel

Hallo zusammen,

Hallo,


ich bin noch neu als SBV und fange gerade an mich einzuarbeiten.
Ein MA mit GdB 30 möchte einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Soweit ich das bisher gelesen habe, muß die Begründung darauf abzielen, daß sein Arbeitsplatz ohne die Gleichstellung gefährdet ist (habe ich das richtig verstanden?)

Ja, wobei die Gefährdung abstrakt sein kann dahingehend, daß Umstände vorliegen, die einen AG auf dumme Gedanken bringen könnten.

Heißt das, daß er konkret von Kündigung bedroht sein müßte,

Nein

oder reicht es schon, daß er im Fall, daß es Kündigungen gibt, der erste wäre, weil er seinen Job nicht ganz so ausüben kann, wie andere in der Abteilung?

Nein, bei betriebsbedingten Kündigungen gibt es einen Sozialplan bzw. mindestens eine Sozialauswahl, bei der Schwerbehinderung berücksichtigt werden muß.

Es muß sich um eine individuelle Gefährdung aufgrund behinderungsbedingter Auswirkungen handeln - zB die Unmöglichkeit, die geforderte Leistung dauerhaft in vollem Umfang zu erbringen. Durch die Gleichstellung müssen arbeitsplatzsichernde Maßnahmen (zB gem. § 81 Abs. 4 oder 5 SGB IX) möglich werden, die dem AN die Tätigkeit erleichtern. Oder aber der AN möchte einen anderen besser geeigneten Arbeitsplatz erlangen und bekommt evtl. durch die Gleichstellung einen Vorrang vor anderen Bewerbern.
Wenn man als SBV so gar keine Idee für eine mögliche Verbesserung hat, dann hilft immer noch der Verweis auf den (finanziellen) Nachteilsausgleich für den AG gem. § 102 Abs. 2 SGB IX, wenn er weiterhin Einschränkungen hinnimmt, um die Notwendigkeit der Gleichstellung zu begründen.

Es geht um einen MA im Lager, der seinen GdB wegen Stotterns hat. Damit kann er zwar die meisten Lagertätigkeiten ausführen, ist aber ggf. nicht so gut für Telefon oder Kontakt mit Zulieferern einsetzbar, was andere aus der Abteilung wiederum können.

Da stellt sich aber die Frage, wie lange das der AG schon hinnimmt. Wenn das so schon über Jahre vom AG akzeptiert wird, ist keine auch noch so abstrakte Arbeitsplatzgefährdung begründbar.

In dem Formular zur Befragung des SBV zum Gleichstellungsantrag gibt es den Punkt: Ist der Arbeitsplatz aufgrund behinderungsbedingter Auswirkungen gefährdet?
Würde ich den Antrag gleich torpedieren, wenn ich hier "nein" ankreuze?

Ja, dann kannst Du auch Deine Stellungnahme gleich sein lassen.

Genau wissen, kann ich eh nicht, ob jemand schon über eine Kündigung nachdenkt und wenn sie erst ausgesprochen ist, nützt der Antrag auf Gleichstellung doch nichts mehr.

Das stimmt, deswegen muß die Gefährdung auch nur abstrakt sein.

Oder denke ich bei all dem viel zu kompliziert? :)

Gesunder Menschenverstand und arbeitsrechtliche Kenntnisse - v.a. über mögliche Kündigungsgründe - helfen idR weiter.


Gruß

&Tschüß

Axel

Wolfgang

--
&Tschüß

Wolfgang


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