Dienstvereinbarung Mobbing (Wahlen)
Hallo,
ich bin in einem Krankenhaus beschäftigt und dort in der SBV tätig. Die Dienststelle möchte nun eine Dienvereinbarung zum Thema Mobbing ins Leben rufen.
Der Personalrat ist beteiligt.
Hat die SBV ein Recht darauf mitzubeteiligt werden?
Die DV wird doch im PR beraten und letztendich beschlossen.
Dies hat bei uns mehrere Sitzungen gebraucht bis die Endfassung stand.
Da ich als SBV immer dabei war konnte ich mich gut einbringen.
Somit war ich beteiligt!
Oder gilt dies nur für eine DV für das BEM?
Hier gelten keine anderen Regelungen als bei anderen DV´n.
Wäre gut, wenn Ihr mir den Paragraphen nennen könnt.
Man findet (leider) nicht immer einen § indem genau das steht was man lesen möchte.
Wenn überhaupt, dann im Kommentar zum jeweiligen Gesetz.
In diesem Fall reicht eigentlich der § 95
Du musst ihn nur "leben"!