Gültigkeit des § 159 auch auf Landesebene? (Allgemeines)

rollo, Thursday, 29.01.2015, 12:05 (vor 4284 Tagen)

Hallo liebe Forumsmitglieder,

ich bin vor kurzer Zeit über den § 159 Abs. 1 SGB IX „gestolpert“. Aus meiner Sicht ist hier evtl. ein kleines Schlupfloch für den öffentlichen Dienst auf Landesebene vorhanden.
Vielleicht stehe aber auch total auf der Leitung oder sehe den Wald vor lauter Bäume nicht.
In der Übergangsregelung in Abs. 1 wird die Pflichtquote für den öffentlichen Dienst des Bundes geregelt, es wird aber diesbezüglich gleichzeitig auf den § 71 Abs. 3 Nr. 1 und 4 hingewiesen. Im Satz 4 wird aber (so wörtlich) jede sonstige Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts als Geltungsbereich genannt.
Hier könnte man ja etwas „falsch“ verstehen.
Ich habe schon mehrere Informationsquellen genutzt um ggf. eine diesbezügliche Rechtsprechung herauszufiltern, bisher aber ohne Erfolg.

Ich hoffe, auch für diese Fragestellung, kompetente Antworten bzw. Ansprechpartner in diesem Forum zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
rollo


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion