Gültigkeit des § 159 auch auf Landesebene? (Allgemeines)
Hallo,
die Auslegung des § 159 Abs. 1 SGB IX scheint strittig zu sein.
Neumann/Pahlen... (§159 SGB IX, Rn. 2) begrenzt den Verweis auf § 71 Abs. 3 Nr. 4 auf Einrichtungen "... die dem Bund zugeordnet sind", was mE auch am ehesten mit dem Wortlaut von § 159 Abs. 1 vereinbar wäre.
Dau/Düwell jedoch (§ 159 SGB IX, Rn. 2) dehnt den Geltungsbereich auf "alle öffentlichen Arbeitgeber" aus einschl. § 71 Abs. 3 Nr. 2-4. Das scheint mir jedoch weit hergeholt.
Vielleicht mußt Du es einfach mal austesten.
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&Tschüß
Wolfgang