Arbeitsschutz (Wahlen)
Hallo,
kann die Fachsicherheitskraft der SBV verweigern an Arbeitsplatzbegehungen teilzunehmen?
Nein! Auch der AG nicht, zumindest nicht betreffend Arbeitsplätzen Behinderter. Er muss hier auch die Begehung vergleichbarer Arbeitsplätze Nichtbehinderter zulassen, wegen des Rechtsanspruches der Nichtbenachteiligung. Er könnte aber ein Veto einlegen wenn hier dann die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt würde.
Die SBV ist NICHT weisungsgebunden. Der AG müsste ggf im den Weg via ArbG gehen.
PS: Auch der BR/PR darf der SBV keine Weisungen geben.