Zeitweise Umsetzung eines Behinderten Mitarbeiters (Allgemeines)
Hallo,
also, via § 81 Abs 4 iV mit § 95 Abs 2 ist die SBV auch hier mit im Boot. Gleichgültig ob rechtlich der Sachverhalt einer Vetsetzung gegeben ist. Dieses vor dem Beginn der Maßnahme. Hat der AG hier nicht den § 95 Abs 2 beachtet, notfalls dieses anmahmen und dann rechtlich per ArbG erzwingen.
Der § 81 Abs 4 dürfte hier wohl nicht beachtet worden sein, da ja die Umsetzung auf den Handschnitt aus Gründen des § 81 Abs 4 erfolgte.
PS:Arbeitsunfall und Umsetzung als Folge, was sagt den die BG zu der erneuten Umsetzung? Wurde der Unfall überhaupt der BG gemeldet?