Sitzung (Umgang mit BR / PR)

Cebulon, Friday, 20.02.2015, 20:18 (vor 3372 Tagen) @ Line

Heute war eine Personalratssitzung mit nur einem Thema und ich wurde nicht eingeladen

Hallo Line,

der PR-Vorsitzende weiß ganz genau, wenn er ein Anfängerseminar für Personalräte nicht nur "körperlich" besucht haben sollte, dass das ein schwerer Rechtsbruch und eine offensichtliche bzw. vorsätzliche Amtspflichtsverletzung ist nach § 95 Abs. 4 SGB IX bzw. dem jeweiligen Personalvertretungsrecht. Der PR-Vorsitzende muss die SBV zu allen PR-Sitzungen einladen. Das gehört nun mal zu den gesetzlichen Amtspflichten eines PR-Vorsitzenden und zum Kleinen Einmaleins der Personalratstätigkeit, ob er das kapiert oder nicht. Das gilt schon so seit dem letzten Jahrhundert und sollte sich auch bei örtlichen Personalräten langsam rumgesprochen haben. Dieses beratende Teilnahmerecht und Rederecht der SBV ist absolut und an keine Bedingungen geknüpft.

So steht das in jedem Fachkommentar zum Personalvertretungsrecht und zum Schwerbehindertenrecht sowie zigfach im Internet auf amtlichen Websites und in den Schulungsunterlagen bzw. Websites gewerkschaftlicher bzw professioneller privater Schulungsträger für Betriebsräte/Personalräte. Danach gilt das Teilnahmerecht der SBV nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers "nicht nur für Sitzungen, in denen Fragen behandelt werden sollen, die schwerbehinderte Menschen betreffen", sondern schon nach dem Gesetzeswortlaut für ausnahmslos "alle" Sitzungen des Personalrats. Diesem "Rechtsbrecher" sollte mal jemand auf die Füße treten.

Prof. Knittel, SGB IX, § 95 Randnummer 55
Dr. Kossens, Bremen, ZfPR 3/2014, Seite 87
LAG Hessen vom 04.12.2001 - 15 Sa 384/01


Gruß,
Cebulon


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