GdB Erhöhung von 30 auf 40 (Gleichstellung)
Hallo,
die Änderung "soll" der AA mitgeteilt werden - möglichst mit Bescheidkopie. Es ändert sich aber nichts an den Voraussetzungen der GS, deswegen muß sie auch nicht neu beantragt werden.
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&Tschüß
Wolfgang