GdB Erhöhung von 30 auf 40 (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 25.02.2015, 09:00 (vor 3353 Tagen) @ gunnar

Hallo,

die Änderung "soll" der AA mitgeteilt werden - möglichst mit Bescheidkopie. Es ändert sich aber nichts an den Voraussetzungen der GS, deswegen muß sie auch nicht neu beantragt werden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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