GdB Erhöhung von 30 auf 40 (Gleichstellung)

Ironie, Wednesday, 04.03.2015, 10:02 (vor 4248 Tagen) @ erzengel

Guten Morgen,

ein Freibetrag wird aber laut Einkommensteuergesetz (EStG),
§ 33b, nur bei einer Behinderung unter 50 GdB gewährt, wenn

"b) die Behinderung zu einer dauernden Einbuße der körperlichen
Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit
beruht."

Der Anspruch darauf wird extra auf dem Bescheid angemerkt.

Einen schönen mittwöchlichen Gruß!

Ironie


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