Merkwürdiger Ablehnungsgrund (Gleichstellung)

Sonic, Wednesday, 14.12.2005, 19:14 (vor 6715 Tagen)

Hallo,

ich bin neu im Forum, lese aber schon einige Zeit fleissig mit :-)
Ich bin SBV und relativ neu im Amt, d.h., bei gewissen "Spezialfällen", wenn ich das mal so nennen darf, noch total unerfahren. Und hier kommt gleich ein solcher Fall, bei dem ich bitte Hilfe brauche.
Also, Kollege hat (nach Widerspruch) GdB 30 bekommen. Da sein Arbeitsplatz aufgrund seiner Behinderung akut gefährdet ist (das spricht so keiner aus, aber es wurde mir zugetragen, dass er wegen seiner langen Fehlzeiten als einer der ersten auf der sog. "Abschussliste" steht), war er heute mit seinem Antrag auf Gleichstellung bei unserer Agentur für Arbeit. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass der Antrag nicht unterschrieben wird. Die Begründung lautet sinngemäß wie folgt: "Sie können an dem Arbeitsplatz eh nicht mehr arbeiten und wir können den Arbeitgeber nicht zwingen, etwas zu unternehmen." -> >>>>>>>>
Weder SBV, noch BR und PA wurde um eine Stellungnahme gebeten, er wurde mit o.g. Begründung quasi einfach wieder nach Hause geschickt.
Öhm - der Sinn einer Gleichstellung ist doch aber genau der, nämlich ihm durch den Stand eines SB das Arbeiten an einem leidensgerechten Arbeitsplatz zu ermöglichen. Dazu benötigen wir technische Hilfsmittel, welche genau, wird sich mit Hilfe des Betriebsarztes noch herausstellen. Die müssten wir dann für ihn beantragen, und genau dafür benötigen wir doch die Gleichstellung >>>
Leider habe ich von der eleganten Lösung, zeitgleich einen Verschlimmerungsantrag beim VA zu stellen, erst kürzlich erfahren. Den wollten wir im Januar nach seiner nächsten OP stellen.
Er berfindet sich zur Zeit noch im Krankenstand, Prävention ist, wie ich jetzt eindeutig erfahren habe, nicht ernsthaft gelaufen, es wurde wohl nur kurz drüber nachgedacht. Er wurde zu einem Gespräch über den aktuellen Gesundheitszustand bestellt, woraufhin wir die ganze Sache mit SB-Antrag etc. auf seinen Wunsch in Gang gebracht haben.
Was haben wir nun für Möglichkeiten > Das Ergebnis seines letzten Klinikaufenthaltes haben wir zur Begründung des Widerspruchs mit eingereicht. Klage via SoVD auf GdB 50 wäre eine der letzten Ideen, die ich hätte.
Und: Nun ist doch der erw. Kündigungsschutz auch futsch, oder >

Verwirrte Grüße
Sonic


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