Merkwürdiger Ablehnungsgrund (Gleichstellung)

hackenberger, Thursday, 15.12.2005, 18:17 (vor 6714 Tagen) @ David

Hallo Sonic,

behindertenbedingte Krankenfehltage in größerem Umfange ca. 25 Tage, bedingen normaler weise die Gleichstellung. Der AN sollte nur auf alle Fälle auf dem Antrag die Mitwirkung des AG, BR und SchwbV ankreuzen. Einen Antrag auf Gleichstellung kann man auch tel. stellen (wird sehr oft so gemacht), dann bekommt der Antrag einen Datum-/ Uhrzeitstempel (gilt somit ab diesem Zeitpunkt als gestellt). Der Antragsteller bekommt dann auf dem Postweg den so gekennzeichneten Antrag (Formblatt) zu Ergänzung und Unterschrift.

Die gemachten Aussagen wären ein weiterer Grund zur Gleichstellung, müssten nur glaubhaft belegt werden.


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